Gesetzbuch des Schwarzen Ordens

Das Gesetzbuch des Schwarzen Ordens

 

§1. Grundrechte

 

1.1 Jeder Bürger von Khorinis hat das Recht auf eine freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit das nicht die Rechte der anderen verletzt oder nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung bzw. gegen die Sitte verstößt .

1.2 Jeder Bürger von Khorinis hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.

1.3 Alle Bürger von Khorinis sind vor dem hohen Rat gleich.

1.4 Niemand darf wegen seiner Abstammung, seiner Heimat und herkunft, seines Glaubens, seiner Religiösen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.

1.5 In diese Grundrechte darf nur aufgrund eines anderen Gesetzes oder durch ausdrückliche Anordnung von Xardas eingegriffen werden.

 

§2. Steuergesetze

 

2.1 Die Steuern für einen Bürger von Khorinis betragen 50 Goldmünzen im Monat. Diese Steuern werden von Angestellten des schwarzen Ordens eingesammelt.

2.2 Die Steuern sind pünktlich zu zahlen.

 

§3.  Rechtswidrige Handlungen

 

Die folgenden Handlungen sind rechtswidrig und werden vom hohen Rat des schwarzen Ordens, bestehend aus Narsus, Ragnarok und Zuben, gerichtet.

3.1 Diebstähle sind gegen das Gesetz.

3.2 Morde sind gegen das Gesetz.

3.4 Spionage ist gegen das Gesetz.

3.5 Gefangennahmen sind gegen das Gesetz.

3.6 Körperverletzungen sind gegen das Gesetz.

All diese Dinge dürfen weder von Bürgen noch von Soldaten noch von Magiern getätigt werden solange sie es nicht ausdrücklich befohlen bekommen haben.

 

§4. Kriegszustand

 

4.1 Wenn sich der schwarze Orden im Krieg befindet hat das für die Bevölkerung keine Auswirkungen, solange sie sich an die Vorschriften hält.

4.2 Die grundrechte für die Bürger von Khorinis werden auch im Kriegsfall nicht aufgehoben sondern garantiert. Einzig Xardas kann diese Rechte außer Kraft setzen.

4.3 Im Falle eines Krieges werden die Bürger angehalten der Armee Beliars beizutreten um Meister und Vaterland zu schützen.

§5. Das Gericht

 

5.1Jeder Bürger von Khorinis, der eine Straftat begeht wird vor den hohen Rat, bestehend aus Narsus, Ragnarok und Zuben, gestellt, welcher sich in der Stadt Khorinis befindet.

5.2 Jeder Straftäter wird beim Gericht vor den hohen Rat, bestehend aus Narsus, Ragnarok und Zuben, gestellt

5.3 Das höchste Wort im Gericht hat Xardas selber, dann der ehrenwerte Stellvertreter und Anführer der Schwarzpaladine Drakash, und der hohe Rat des Ordens, bestehend aus Narsus, Ragnarok und Zuben.

5.4 Das Urteil wird in drei Kategorien unterteilt: Tot, Gefängnis und Freispruch.

5.5 Ein Freikauf von Gefangenen ist gegen eine entsprechende Geldmenge möglich. Diese ist im Rathaus in der Stadt Khornis oder in der Burg im Minental zu zahlen.

§6. Eigenes Land

 

6.1 Der Kauf von Land ist jedem gestattet.

6.2 Dies kann man nur tun in dem man zu einem Vertreter des schwarzen Ordens geht und es ins Grundbuch eintragen lässt.

6.3 Er erfolgt durch eine Zahlung an das den schwarzen Orden.

6.4 Diese wurde vor dem Kauf festgelegt

6.5 Wer auf seinem Land Landwirtschaft betreibt hat monatliche Abgaben in Form von Sachgütern an die Stadt zu machen.

6.6 Wer Umsätze mit seinem Land macht hat monatliche Abgaben in Form von Gold zu machen.

 

§7. Rechte in der Stadt

7.1 Jeder Bürger von Khorinis darf die Stadt betreten.

7.2 Der Zugang ins obere Viertel ist nur Soldaten der Armee Beliars und angesehenen Bürgern von Khorinis gestattet. Allen anderen ist der Zutritt außer zu speziellen Anlässen untersagt

Besondere Anlässe sind

7.2.1 Das erwerben von Grundstücken.

7.2.2 Mit dem Botenzeichen von Gorn

7.2.3 Mit dem Botenzeichen von Diego

7.2.4 Mit dem Botenzeichen von Xardas

7.3.5 Zum Volksfeiertag darf man in den Geschäften des oberen Viertels einkaufen

7.3.6 Um Gefangene freizukaufen (nur mit Erlaubnis der Stadtwachen) 

7.2 Jeder hat das Recht in der Stadt einen Laden aufzumachen. Jedoch bedarf es dafür ein Grundstück und einen Eintrag ins Grundbuch.

7.3 Wenn man ein Laden hat muss man zusätzliche 20 Goldmünzen pro Monat zahlen.

7.4 Grundstücke kann man im Rathaus erwerben.

 
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Xardas' Dämon, weißt euch daraufhin, ob die Seite noch im Aufbau steht, ob sie im moment nicht nicht verfügbar ist usw. usw
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