Internationales Gesetzbuch

DAS INTERNATIONALE GESETZBUCH DES 3GÖTTERGESTIRNS

 

 

 

 

 

 

§1. Grundrechte

 

1.1 Das internationale Gesetzbuch hat höhere Autorität als die Ländereigenen Gesetzbücher.

1.2 Bei internationalen Begebenheiten ist das internationale Gesetzbuch zu beachten.

1.3 Die drei Herrscher und ihre Stellvertreter dürfen nur vom internationalen Gesetzbuch gerichtet und verurteilt werden. Alle anderen unterliegen ihren Landesgesetzen.

 

§2. Kriegshandlungen

 

2.1 Kriegshandlungen dürfen nur im Krieg angewandt werden.

2.2 Sollten Kriegshandlungen außerhalb des Krieges angewandt werden, so ist dies eine rechtswidrige Handlung. Der Betroffene darf den Täter dann nach eigenen Maßstäben richten.

2.3 Angriffe sind eine Kriegshandlung. Sollten diese erfolgen so darf der Betroffene den Angriff erwidern. Es steht dem betroffenen zu den Täter zu überführen, richten und festzuhalten, sofern es nicht den Frieden zwischen dem 3göttergestirn nicht erheblich stört.

2.4 Spionage wird als Kriegshandlung betrachtet. Es steht dem Betroffenen zu die Täter zu überführen, festzuhalten und zu richten, sofern es nicht den Frieden zwischen dem 3göttergestirn nicht erheblich stört.

2.5 Diebstahl wird als Kriegshandlung betrachtet. Es steht dem Betroffenen zu die Täter zu überführen, festzuhalten und zu richten, sofern es nicht den Frieden zwischen dem 3göttergestirn nicht erheblich stört.

2.6 Gefangennahme wird als Kriegshandlung betrachtet. Es steht dem Betroffenen zu die Täter zu überführen, festzuhalten und zu richten, sofern es nicht den Frieden zwischen dem 3göttergestirn nicht erheblich stört.

2.7 Sollte dies der Fall sein muss der Vereinignungsrat bestehend aus Narsus, (Xardas), Saturas (Aquaros) und Corristo (Pyrokar) richten.

2.8 Wenn dieser Fall nicht eintritt so darf der landeseigene hohe Rat richten.

2.9 Der Sieger in einem Krieg darf an den Verlierer Forderungen stellen, welchen der Verlierer Nachzukommen hat.

2.10 Sollte der Verlierer den Forderungen an den Sieger nicht Nachkommen, so hat er gegen das Gesetz verstossen und darf gefangengenommen, und gerichtet werden.

2.11. Sollte er das Urteil nicht anerkennen und auch ihm nicht nachkommen, so wird er als Vogelfrei anerkannt.

§3.  Eigentumsrechte auf fremdem Land

 

3.1 Es ist untersagt im fremden Land durch Gewalt das land eines anderen einzunehmen.

3.2 Ein land darf nur vergeben werden wenn der gesetzliche Vertreter beider Parteien davon bescheid weis und zustimmt.

3.3 Stehlen von Gegenständen eines anderen ist untersagt. Kleinere dinge dürfen durch Absprache der Teilhaber der beiden Parteien abgegeben werden. größere dinge nur durch Absprache der Vertreter beider Parteien.

3.4 Staatseigentum ist nur mit Einverständnis des 3-Göttergestirns, das sind Xardas, Diego und Gorn, zu übergeben

 

§4. Besitz von Land

 

4.1 Die Einnahme von bereits besetzem Land ist verboten

4.2 Sie kann nur durch §2.9 oder durch offenen Krieg erreicht werden.

4.3 Die Einnahme von freiem Land ist jedem gestattet. Jedoch muss gekennzeichnet werden, dass das Land eingenommen wurde.

4.4 Dies kann man nur tun in dem man zu einem Vertreter des Grossreiches, Myrtana, Tutoria oder Khorinis, in welchem das Stück Land liegt  geht und es ins Grundbuch eintragen lässt.

4.5 Der Kauf von Land ist jedem gestattet.

4.6 Er erfolgt durch eine Zahlung an das Grossreich, Myrtana, Tutoria oder Khorinis, dem das Land gehört.

 

§5. Rechte im fremden Land

 

5.1 Man darf sich im fremden land in jedem dorf, in jeder stadt und in den wäldern aufhalten soweit es nicht pirvateigentum eines vertreters ist.
5.2 Illegale aktivitäten im fremden land sind nicht gestattet

5.2.1 Angriffe auf Privatpersonen sowie Soldaten sind eine illegale Aktivität.

5.2.2 Spionage wird als illegale Aktivität betrachtet.

5.2.3 Diebstahl wird als illegale Aktivität betrachtet.

5.2.4 Gefangennahme wird als illegale Aktivität betrachtet.

5.3 Oben genannte sind Kriegshandlungen und werden mit dem Verfahren der Kriegshandlungen durch das internationale Gesetzbuch gerichtet solange der Täter angehöriger einer Grossmacht (Feuer-Allíanz, Die Söldner oder Der Schwarze Orden) ist.

5.4 Ist dies nicht der Fall, geschieht die Verurteilung durch die Landeseigenen Gesetze.

 

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Xardas' Dämon, weißt euch daraufhin, ob die Seite noch im Aufbau steht, ob sie im moment nicht nicht verfügbar ist usw. usw
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